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Gut zu wissen

Allgemeine Informationen

Stornobestimmungen

Auszug aus dem italienischen Gästeaufnahmevertragsrecht

  1. Vertragsabschluß: Mit der Bestellung, Buchung, Zusage oder kurzfristigen Bereitstellung der Unterkunft und darauf folgenden Reservierungsbestätigung kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande, der beide Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, mit all seinen Rechten und Pflichten, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  2. Leistungen: Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von beiden Vertragsparteien mündlich oder schriftlich zugesagt wurde. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag: a) Der Gastwirt ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft im nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen, b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft zu entrichten, c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird. d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
  3. Vorzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise (unabhängig davon, ob die Aufenthaltsdauer mündlich oder schriftlich vereinbart wurde) können die Aufenthaltskosten (Zimmerpreis ohne Verpflegungs-Leistungen) für die restlich verbliebenen Buchungstage in Rechnung gestellt werden.
  4. Rücktritt: Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Zimmerreservierung - ohne vorherige, rechtzeitige Stornierung - ist der Gast nach italienischem Vertragsrecht verpflichtet, die Übernachtungskosten für die gesamte Aufenthaltsdauer voll zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages bei der Europäischen Reiseversicherung gelten folgende Stornobedingungen: Bei Reiserücktritt - vor Reisebeginn - welcher in jedem Fall schriftlich erfolgen soll, werden unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen Pauschalstornosätze, jeweils in % des Reisepreises berechnet.

Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss des Gute-Reise-Paketes bzw. der Reiserücktrittskostenversicherung inkl. Ersatzreise-Versicherung der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG.

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